Tauch- und Verkehrsmedizin
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Tauchmedizin
Verkehrsmedizin
Tauchmedizin
Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt eine regelmäßige Tauchuntersuchung
– unter 18 Jahre: jährliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
– 18 – 39 Jahre: alle drei Jahre Tauchtauglichkeitsuntersuchung
– ab 40 Jahren: jährliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Die GTÜM empfiehlt bei Patienten unter 40 Jahren folgende Untersuchungen:
– Ausführliche Anamnese
– Ganzkörperuntersuchung inkl. Reflexstatus und grob orientierender neurologischer Untersuchung
– Ohrinspektion und Kontrolle der Mittelohrbelüftung
– Lungenfunktionsprüfung
– Elektrokokardiogramm (EKG)
Ab einem Alter von 40 Jahren sollte zusätzlich ein Belastungs-EKG (Ergometrie) erfolgen.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird mit einer Bescheinigung bestätigt, die entsprechend der Empfehlungen der GTÜM ausgestellt wird.
Verkehrsmedizin
PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E benötigen eine:
– ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
– Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47 Lebensjahr alle 5 Jahre eine:
– ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
– Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
– ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
– Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
– Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Der Reaktionstest ist erforderlich für: Erst-Bewerber Taxi- / Bus-Führerschein, Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr., Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab dem 57 Lebensjahr.
Beim Auftreten ernsthafter Erkrankungen z. B. Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck, schwere Nierenerkrankungen etc. ist umgehend durch eine vorzeitige Begutachtung sicherzustellen, dass keine Bedenken vorliegen bzw. alle Auflagen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung aufgeführt sind, erfüllt werden.