Maskenpflicht in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen
Zum 1. Oktober 2022 trat das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft, das eine bundesweite Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens vorsieht. Demnach besteht für Patient:innen und Besucher:innen in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe eine Pflicht für das Tragen von FFP2-Masken.Die Regelungen zur Maskenpflicht gelten vorerst bis zum 7. April 2023.
Telefonische Krankschreibung
Diese Regelung ist bis zum 31.03.2023 befristet
Akutsprechstunde
Wir nehmen nur sehr begrenzt Neu-Patient*innen in der Akutsprechstunde an.
Die Akutsprechstunde ist täglich von 09-11 Uhr und steht euch ausschließlich für die Lösung akuter medizinischer Probleme zur Verfügung (binnen 48h). Für die Besprechung längerer und weniger akuter medizinischer Fragen wählt bitte die Terminsprechstunde.
Ärztliche Sprechzeiten:
Montag
11-13 Uhr und 14.30 -17 Uhr
Dienstag
11-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch
11-14 Uhr
Donnerstag
11-13 Uhr (Arbeitsmedizin 14-18 Uhr)
Freitag
11-14 Uhr
Akutsprechstunde täglich von 09 -11 Uhr
Die Akutsprechstunde ist teilweise mit Termin verfügbar. Neu-Patient*innen nur sehr begrenzt.