Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 1
Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,7 (= 70%) und beidäugig 1,0 (= 100%) erreicht werden.
Eine sichere Farberkennung muss nachgewiesen werden. Bei einer Anisometropie > 3 Dioptrien müssen Kontaktlinsen getragen werden.
Wenn bei Ihnen ein Refraktionsfehler von +3,0 bis +5,0 Dioptrien, – 3,0 bis – 6,0 Dioptrien oder eine Anisometropie zwischen >2 und <3 Dioptrien besteht, müssen Sie zusätzlich alle 5 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei einem Refraktionsfehler über -6,0 Dioptrien, Astigmatismus oder Anisometropie über 3 Dioptrien müssen Sie zusätzlich alle 2 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchgeführten lassen.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/ärztin vorgelegt werden.
Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:
Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 2 / LAPL
Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung Klasse 2 muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,5 (= 50%) und beidäugig 0,7 (= 70%) erreicht werden.
Bei einer Farberkennungsstörung kann ein Tauglichkeitszeugnis mit dem Eintrag „VCL“ (= nur gültig für Flüge am Tage) ausgestellt werden.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/-ärztin vorgelegt werden.
Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:
Wir bitten dich vor deinem Termin, das notwendige Antragsformular für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hier online auszufüllen (Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses)
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