Leistungen der flugmedizinischen Untersuchungsstelle

Cabin crew aero medicals

Wir bieten dir die fliegerärztliche Untersuchungen für das Kabinenpersonal nach EASA Regulation 1178/2011

Zur europäischen Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung für FlugbegleiterInnen bring dies bitte mit:

  • Untersuchungen der Klassen 1 und 2 nach EASA
  • Untersuchungen Kabinenpersonal (Kabinen Medical)
  • Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL)

Class 1 / 2 aero medicals

Wir bieten dir die fliegerärztliche Untersuchungen für Piloten der Klasse 1 und 2 an.

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 1

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,7 (= 70%) und beidäugig 1,0 (= 100%) erreicht werden.

Eine sichere Farberkennung muss nachgewiesen werden. Bei einer Anisometropie > 3 Dioptrien müssen Kontaktlinsen getragen werden.

Wenn bei Ihnen ein Refraktionsfehler von +3,0 bis +5,0 Dioptrien, – 3,0 bis – 6,0 Dioptrien oder eine Anisometropie zwischen >2 und <3 Dioptrien besteht, müssen Sie zusätzlich alle 5 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei einem Refraktionsfehler über -6,0 Dioptrien, Astigmatismus oder Anisometropie über 3 Dioptrien müssen Sie zusätzlich alle 2 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchgeführten lassen.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/ärztin vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:

    • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
    • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
    • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.

Antrag auf Ausstellung eines Medicals

Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 2 / LAPL

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung Klasse 2 muss ein ggf. korrigierter Fernvisus von einäugig mindestens 0,5 (= 50%) und beidäugig 0,7 (= 70%) erreicht werden.

Bei einer Farberkennungsstörung kann ein Tauglichkeitszeugnis mit dem Eintrag „VCL“ (= nur gültig für Flüge am Tage) ausgestellt werden.

Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes/-ärztin vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:

      • „VDL“ es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
      • „VNL“ es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
      • „VML“ es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.

    Antrag auf Ausstellung eines Medicals

Zur europäischen Tauglichkeitsuntersuchung Klasse I und II bringe bitte mit:

Corona Impfung Registrierung