Triebfahrzeugführer
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach TfV
Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt die gesundheitlichen Anforderungen für Triebfahrzeugführer im Eisenbahnverkehr. Um einen Triebfahrzeugführerschein zu erwerben oder zu verlängern, ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung erforderlich.
Wir führen TfV-Untersuchungen für Lokführer, Rangierführer und weitere Mitarbeitende im Eisenbahnbetrieb nach den gesetzlichen Vorgaben durch.
Was wird bei der TfV-Untersuchung geprüft?
Im Rahmen der Untersuchung beurteilen unsere Arbeitsmediziner die körperliche und geistige Eignung zum sicheren Führen von Schienenfahrzeugen. Dazu gehören unter anderem:
- Anamnese und ärztliche Untersuchung
- Seh- und Hörtest
- Überprüfung von Reaktionsfähigkeit und Konzentration
- Herz-Kreislauf-Untersuchung (ggf. EKG)
- Beurteilung relevanter Vorerkrankungen und Medikamente
Die Untersuchung erfolgt gemäß den Anforderungen der TfV und dient der Sicherheit im Schienenverkehr.
Wann ist eine TfV-Untersuchung erforderlich?
- Bei der Ersterteilung des Triebfahrzeugführerscheins
- Für regelmäßige Nachuntersuchungen
- Nach längeren Erkrankungen oder besonderen Ereignissen
- Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?
- Gültigen Personalausweis
- Brille oder Brillenpass (falls vorhanden)
- Aktuelle medizinische Befunde
- Medikamentenplan
- Nachweis der Kostenübernahme (falls erforderlich)
- Ausgefüllten Anamnesebogen
TfV-Untersuchung vom Arbeitsmediziner
Als erfahrene Arbeitsmediziner führen wir sämtliche arbeitsmedizinischen und verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchungen nach TfV durch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und lassen Sie Ihre gesundheitliche Eignung schnell, professionell und rechtssicher prüfen.